München und Chur und Walzenhausen AR, 25. Februar 2015
Das Landgericht München verurteilt die Holocaust-Leugnerin Sylvia Stolz wegen Voksverhetzung zu 20 Monaten Gefängnis unbedingt. Gemäss der "Süddeutschen Zeitung" begründete Martin Rieder, Vorsitzender der Strafkammer am Landgericht, den Schuldspruch damit, dass es "Sinn und Zweck" der Rede von Stolz gewesen sei, "das zu tun, was verboten ist, nämlich den Holocaust zu leugnen". Die 51jährige Juristin, die bereits einmal wegen Holocaust-Leugnung längere Zeit im Gefängnis sass, hatte Ende November 2012 bei einem Vortrag in der Stadthalle Chur behauptet, für den Völkermord an den Juden würden "die Feststellungen über die Tatorte, Tötungsmethoden, Anzahl der Toten, Tatzeiträume, Täter, Leichen oder Spuren eines Mordes" fehlen. Auch gäbe es keine Beweise für ein nationalsozialistische "Absicht, die Judenheit ganz oder teilweise zu zerstören". Stolz hielt ihren Vortrag im Rahmen der 8. Konferenz der Anti-Zensur-Koalition AZK des sektiererischen Christen Ivo Sasek aus dem appenzellischen Walzenhausen. Nach der Konferenz stellten die Veranstalter eine Videoaufzeichnung von Stolz' Auftritt ins Weltnetz. Unmittelbar vor der Urteilsverkündigung haben sie nun die Aufzeichnung auf ihrer Site gelöscht. Nachdem tachles und die "Südostschweiz" im Januar 2013 über den Auftritt berichtet hatten, reichte ein Berner Anwalt Strafanzeige ein. Die Bündner Justiz bat daraufhin die deutschen Strafverfolgungsbehörden um Übernahme des Verfahrens.